Allg. Liefer- & Zahlungsbedingungen

1. Unsere Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, selbst wenn der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote sind sowohl hinsichtlich der Preise als auch der Menge und Lieferzeit freibleibend. Schriftliche, mündliche, telefonische sowie an Reisende oder Vertreter erteilte Aufträge und getroffene Vereinbarungen werden erst mit unserer Genehmigung wirksam. Diese Genehmigung gilt erst als erteilt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragseingang schriftlich durch uns widersprochen worden ist.

3. Preise gelten ab Lager Dietzenbach. Die Kosten für Porto, Fracht, Rollgeld usw. trägt der Käufer. Mit Übergabe der Sendung an Post oder Spediteur geht die Gefahr auf den Kunden über. Sofern der Käufer nicht ausdrücklich anders bestimmt, erfolgt Transportversicherung zu Lasten des Kunden.

4. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise und ohne Anspruch auf günstigste Verfrachtung, sofern keine besondere Anweisung des Käufers vorliegt.

5. Beschädigte Sendungen müssen vor Abnahme der Ware von der Bahn beziehungsweise dem Spediteur amtlich festgestellt und bescheinigt werden. Aufgrund dieser Bescheinigung ist laut Eisenbahnverkehrsordung durch den Käufer Schadensersatzanspruch bei der Güterabfertigung der Empfangsstation unverzüglich geltend zu machen.

6. Beanstandungen sichtbarer Mängel an der Ware müssen unverzüglich, höchstens 3 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Im Falle einer berechtigten Beanstandung haben wir das Recht, gegen Rückgabe der beanstandeten Ware, die unserer Genehmigung bedarf, mangelfreie Ware zu liefern. Bei gefärbter Ware gelten kleine Abweichungen in der Farbe nicht als Mängel. Im Falle von vom Kunden angelieferter Ware, ist eine Ausschussquote von 5% zu akzeptieren, weiterhin übernehmen wir keine Garantie beim Bedrucken / Besticken von Funktionsware oder anderer vom Kunden angelieferten Textilien. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz irgendwelcher Art – darunter fallen auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn, Folgeschäden etc., sowie Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder mangelhafter Ausführung des Nachlieferungsrechts – sind ausgeschlossen, soweit die Mängel nicht grob fahrlässig von uns verursacht worden sind.Andere Regelungen bedürfen der Schriftform. Veredelte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

7. Wir werden uns bemühen, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. In Fällen von Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Nichtlieferung von unseren Lieferanten sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne das der Kunde Anspruch auf Schadensersatz erheben oder Nachlieferungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten kann. Das gleiche gilt für alle anderen Fälle, in denen durch Behinderung, die nicht von uns zu vertreten ist, die Lieferung verzögert oder unmöglich wird. Der Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er ausdrücklich eine Lieferfrist als bindend vereinbart hat, diese von uns nicht eingehalten wird, er uns schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen gesetzt hat und diese Frist, die mit dem Zugang der Nachfristsetzung an uns beginnt, fruchtlos verstrichen ist.

8. Der Käufer gewährt uns ein Rücktrittsrecht, wenn sich nach Erfolg der Bestätigung des Auftrags aufgrund eingeholter Auskünfte oder sonstiger nachweisbarer Tatsachen eine Gefährdung des Zahlungsanspruches herausstellt oder der Käufer mit der Bezahlung anderer Lieferungen im Verzug ist.

9. Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung ausgestellt. Der Rechnungsbetrag wird unabhängig vom Eintreffen der Ware dato Faktura fällig. Abzug von Porto und sonstigen Spesen ist nicht zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltunsrechten oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen jeder Art oder anderer Abzüge als nachstehend genannt sind unzulässig. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor, die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont – und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen und sofort zu entrichten. Der Skonto wird vom Nettorechnungsbetrag gewährt, ausschließlich Fracht und sonstiger Spesen. Ein offenes Ziel darf dato Faktura nicht überschreiten. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Genehmigung der Geschäftsleitung. Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem variablen Basiszinssatz sind zu berechnen, wenn das jeweilige Zahlungsziel überschritten ist. Die Zinsen sind sofort fällig, Retouren, falls genemigt, werden grundsätzlich als Gutschrift behandelt.

10. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur völligen Zahlung des Preises und der Abdeckung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers vor, bei mehreren Verträgen bis zur restlosen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus sämtlichen Verträgen. Uns vorbehalten ist der Eigentumsvorbehalt sowie der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Ist der Käufer Händler, so ist er berechtigt, unsere Ware an Endverbraucher weiterzuveräußern. Soweit der Käufer als Händler im Rahmen eines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes unsere Ware an Endverbraucher weiterveräußert, tritt er hiermit die für uns aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in voller Höhe mit allen Nebenrechten im voraus an uns ab. Infolge dessen ist eine Verfügung, Verpfändung oder Abtretung dieser Forderung ausgeschlossen. Der Käufer ist berechtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware einzuziehen, die Barzahlung oder der Geldersatz ( Wechsel usw. ) gehen in unser Eigentum über, werden jedoch dem Käufer zu treuen Händen zwecks Verwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb überlassen unter der Bedingung, daß er uns den Gegenwert spätestens nach Ablauf des ihm von uns gewährten Zahlungszieles portofrei übersendet. Mit der restlosen Abdeckung unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung gehen die gelieferten Waren und die an uns abgetretenen Forderungen ohne weiteres in das freie Eigentum des Käufers über. Der Käufer bevollmächtigt uns hiermit, den Übergang der Forderungen gemäß den vorstehenden Bestimmungen den jeweiligen Schuldnern im Namen des Käufers anzuzeigen.

11. Bei Zahlungseinstellung, Konkurs oder sonstigen staatlichen oder privaten Schuldenregelungsverfahren des Käufers nach ganz oder teilweise fruchtloser Zwangsvollstreckung, sowie bei widerrechtlicher Verfügung über unser Eigentum, sind wir berechtigt, die noch Lagernde Ware selbst oder durch schriftlich Bevollmächtigte abzuholen oder deren Rücksendung zu verlangen und die abgetretenen Forderungen selbst zu kassieren, deren Bestand uns der Käufer auf Anforderung vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben hat. Gleichzeitig werden in diesem Falle oder der Einleitung einer gerichtlichen Beitreibung einer Forderung aller sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung fällig, und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit eventuell hereingenommener Wechsel.

12. Sollten einzelne hier aufgeführter Punkte ausdrücklich anders verabredet werden, so werden sie auf Antrag und Kopien schriftlich vermerkt und vom Käufer unterschrieben. Damit sind die entsprechenden Paragraphen ( – teile ) außer Kraft gesetzt.
12. a.) Rücksendungen sind schriftlich anzukündigen.
12. b.) Sämtliche Retouren werden laut unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als Guthaben verbucht.

13. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung per Nachnahme oder Vorauskasse vor.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Offenbach am Main.